Das erste antijüdische Gesetz wurde am 28. Mai 1938 erlassen. Es beschränkte den Anteil der Juden in den freien Berufen und der Wirtschaft auf 20 Prozent. Die Quote wurde im Mai 1939 auf 6 Prozent gesenkt. In den Gesetzen wurde auch bestimmt, wer als Jude zu gelten habe.
Die strengen Bestimmungen aufgrund des dritten Gesetzes von 1941 bedeutete auch eine Niederlage für die Kirche, so wurden über 62.000 Christen als Juden eingestuft.
Zugleich mit dem ersten Gesetz sollte auch eine Enteignung der Juden stattfinden. Diese konnte jedoch nicht kurzfristig erfolgen. Die Mittelklasse in Ungarn wurde fast ausschließlich von den Juden gebildet. Damit waren sie für die Wirtschaft Ungarns unentbehrlich. In den 30er Jahren waren mehr als 50 Prozent der niedergelassenen Ärzte, etwa die Hälfte aller Rechtsanwälte und mehr als ein Drittel der Gewerbetreibenden Juden.